FG Münster, vom 18.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1719/08AO
Berücksichtigungsfähigkeit der Entwicklung tatsächlicher Verhältnisse nach Ergehen einer letzten Verwaltungsentscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren
BFH, Beschluss vom 22.06.2009 - Aktenzeichen VII B 204/08
DRsp Nr. 2009/21710
Berücksichtigungsfähigkeit der Entwicklung tatsächlicher Verhältnisse nach Ergehen einer letzten Verwaltungsentscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren