FG München - Urteil vom 17.09.2004
8 K 2726/03
Normen:
EStG § 11 Abs. 2 S. 1 § 9 Abs. 1 S. 1, Abs. 1 S. 3 Nr. 7 § 6 § 19 Abs. 1 § 8 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AuA 2005, 228
DB 2005, 471
DStRE 2005, 322
EFG 2005, 191

Berücksichtigungsfähigkeit der Verluste aus der Nichtausübung einer Aktienoption; Zur Nichtausübung einer Aktienoption; Einkommensteuer 1999

FG München, Urteil vom 17.09.2004 - Aktenzeichen 8 K 2726/03

DRsp Nr. 2005/701

Berücksichtigungsfähigkeit der Verluste aus der Nichtausübung einer Aktienoption; Zur Nichtausübung einer Aktienoption; Einkommensteuer 1999

Übt ein Arbeitnehmer, die ihm von seinem Arbeitgeber eingeräumte Option, Aktien zu einem bestimmten Basispreis und zu einem bestimmten Termin zu erwerben, zum Fälligkeitstag nicht aus, weil der Aktienkurs unter dem vereinbarten Bezugspreis liegt, sind die in einem anderen Veranlagungszeitraum entrichteten und nunmehr verlorenen Optionsprämien im Jahr der Nichtausübung der Option mangels Abflusses nicht als Werbungskosten oder negative Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen.

Normenkette:

EStG § 11 Abs. 2 S. 1 § 9 Abs. 1 S. 1, Abs. 1 S. 3 Nr. 7 § 6 § 19 Abs. 1 § 8 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.