Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13.05.2016 –
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
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