Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 15. August 2014 3 K 2493/12 E aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I. Streitig ist die Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 des ().
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