Streitig ist, ob Tierarztkosten im Rahmen des § 35a Abs. 2 oder 3 EStG berücksichtigungsfähig sind.
Die Kläger bewohnen ein etwa 1 Hektar großes, ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen. Das gesamte Grundstück ist mit einem Zaun umgrenzt. Auf dem Grundstück halten die Kläger Pferde: im Sommer stehen diese im Stall, im Winter im Bereich des Wohnhauses.
Tierärzte stellten der Klägerin für die Behandlung des Pferdes „Amaretto” im Rahmen von Hausbesuchen folgende Rechnungen:
Rechnungsdatum | Leistungen (zusammengefasst) | Gesamtbetrag |
18.09.2011 | Wegegeld anteilig (netto) 34,40 € |
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|