Der Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer.
Er ist seit dem Jahre 1994 Universitätsprofessor an der X-Universität zu Berlin. Während der Arbeitswoche benutzt der seine Wohnung ... in Berlin, die er als Nebenwohnung gemeldet hat. In der übrigen Zeit wohnt er mit seiner berufstätigen Ehefrau in der gemeinsamen Hauptwohnung in Frankfurt am Main.
Mit Bescheid vom 5. Mai 1999 setzte der Beklagte eine Zweitwohnungsteuer für 1998 bis 2000 von jährlich 940,-- DM fest. Den hiergegen eingelegten Einspruch des Klägers wies er mit Einspruchsentscheidung vom 21. Februar 2000 als unbegründet zurück.
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