Auf die Berufung des Bundeswehrdisziplinaranwalts wird das Urteil der 8. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 16. März 2023 aufgehoben.
Der frühere Soldat wird in den Dienstgrad eines Jägers der Reserve herabgesetzt.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden dem früheren Soldaten auferlegt, der auch die ihm darin erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der dem früheren Soldaten darin erwachsenen notwendigen Auslagen trägt der frühere Soldat zu 2/3 und der Bund zu 1/3.
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Das Verfahren betrifft die disziplinarische Ahndung der Missachtung zweier Befehle zur COVID-19-Schutzimpfung.
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