Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des 1. Senats des Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgerichtshofs vom 19. März 2018 abgeändert. Der Bescheid der Beklagten vom 28. Dezember 2017 - 03-01180/14 - wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, den Zulassungsantrag des Klägers vom 19. Juni 2017 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.
Der Kläger wurde durch die Berufsgerichtsbarkeit aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|