Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 17. März 2023 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12. Mai 2023 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahren zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts Kiel sind hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Beschluss
Der Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens wird zurückgewiesen.
I.
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