Auf die Revision und die Anschlussrevision wird das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 29. Dezember 2016 unter Zurückweisung der weitergehenden Revision der Beklagten im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage abgewiesen und die Beklagte zur Zahlung von mehr als 1.190.000 € verurteilt worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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