FG Nürnberg - Urteil vom 26.07.2017
5 K 793/15
Fundstellen:
DStRE 2018, 1287

Bescheid; Behinderung; Neubau; Restwert; Einspruchsverfahren; Vermietung; Schlussrechnung; Mieter; Nutzung; Feuerwehreinsatz; Auskunft; Werbungskosten; betrug; Ausbau; Vermietung und Verpachtung; Stand der Technik; verbindliche Auskunft

FG Nürnberg, Urteil vom 26.07.2017 - Aktenzeichen 5 K 793/15

DRsp Nr. 2018/10597

Bescheid; Behinderung; Neubau; Restwert; Einspruchsverfahren; Vermietung; Schlussrechnung; Mieter; Nutzung; Feuerwehreinsatz; Auskunft; Werbungskosten; betrug; Ausbau; Vermietung und Verpachtung; Stand der Technik; verbindliche Auskunft

Tenor

1.

Der Bescheid für Einkommensteuer 2012 vom 07.07.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.05.2015, diese letztmals geändert durch den Bescheid vom 04.04.2017 wird dahin geändert, dass bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung weitere Werbungskosten in Höhe von 145.000 € berücksichtigt werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten aufgegeben.

3.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu 4/15 und der Beklagte zu 11/15 zu tragen.

Tatbestand

Streitig ist, ob Abbruchkosten und der Restwert eines zunächst vermieteten Gebäudes als letzter Akt der Einkünfteerzielung bei den Vermietungseinkünften als Werbungskosten zu berücksichtigen sind.