Streitig ist, ob der Beklagte den bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid ändern und den Kläger als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln musste, nachdem dieser die Bescheinigung EU/EWR für das Streitjahr vorgelegt hatte.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|