FG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 24.07.2001
3 V 15/01
Normen:
EStG § 6b Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 ; EStG § 6b Abs. 9 ; EStG § 6b Abs. 1 ; AO 1977 § 171 Abs. 10 ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; FGO § 69 Abs. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1358

Bescheinigung nach § 6b Abs. 9 EStG als Grundlagenbescheid

FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.07.2001 - Aktenzeichen 3 V 15/01

DRsp Nr. 2001/12836

Bescheinigung nach § 6b Abs. 9 EStG als Grundlagenbescheid

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das FA das Tatbestandsmerkmal des § 6b Abs. 8 EStG, ob das Grundstück zum Zweck der Vorbereitung oder Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen übertragen wurde, eigenständig prüfen darf, oder ob es nicht an die Bescheinigung einer Stadt (Grundlagenbescheid) gebunden ist, in der die Stadt bescheinigt hat, dass zum Zweck der Vorbereitung und ggf. Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen das Grundstück an einen namentlich benannten Erwerber, der städtebauliche Sanierungsmaßnahmen selbst durchführt, veräußert worden ist.

Normenkette:

EStG § 6b Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 ; EStG § 6b Abs. 9 ; EStG § 6b Abs. 1 ; AO 1977 § 171 Abs. 10 ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; FGO § 69 Abs. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Wegen der Darstellung des Sachverhaltes und des Streitstandes wird auf die zur Körperschaftsteuer 1993 und zum Gewerbesteuermessbetrag 1993 ergangenen Einspruchsentscheidungen vom 14. November 2000 sowie den Betriebsprüfungsbericht vom 18. Juni 1996 Bezug genommen.