Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Mannheim - 1. Kammer für Handelssachen - Commercial Court - vom 18. März 2021, Az.
Es wird festgestellt, dass folgender Beschluss der Gesellschafterversammlung der [X] GmbH & Co. KG vom 16. Oktober 2019 nichtig ist:
"(bb) Zum alleinigen und einzelvertretungsbefugten Liquidator wird die persönlich haftende Gesellschafterin bestellt. Diese erhält für ihre Tätigkeit eine Vergütung entsprechend der bisherigen Vergütung für die Geschäftsführertätigkeiten."
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Die Kläger werden jeweils verurteilt, an der Anmeldung der Eintragung der Auflösung der [X] GmbH & Co. KG im Handelsregister des Amtsgerichts [...] unter der Registernummer HRA [...] mitzuwirken (Sachausspruch zu 2.a) des landgerichtlichen Urteils).
II.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu je zwei Neunteln und die Beklagten zu je einem Sechstel.
III. V.
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