FG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.04.2016
7 K 1221/14
Normen:
EStG § 3 Nr. 40; EStG § 3c Abs. 2;

Beschränkte steuerliche Abzugsfähigkeit einer Teilwertabschreibung durch die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2016 - Aktenzeichen 7 K 1221/14

DRsp Nr. 2016/12501

Beschränkte steuerliche Abzugsfähigkeit einer Teilwertabschreibung durch die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 40; EStG § 3c Abs. 2;

Tatbestand

Streitig ist die beschränkte steuerliche Abzugsfähigkeit einer Teilwertabschreibung durch die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens gemäß § 3 c des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Der Kläger ist selbstständiger bilanzierender Landwirt. Im Jahresabschluss zum 30. April 2012 für das Wirtschaftsjahr 1. Mai 2011 bis 30. April 2012 nahm er auf eine im Betriebsvermögen gehaltene Finanzanlage i.H.v. xx.xxx,xx € eine Teilwertabschreibung i.H.v. 60 % vor. Bei der bis zum heutigen Zeitpunkt bestehenden Finanzanlage handelt es sich um eine Beteiligung an der Genossenschaft "A eG". Die Genossenschaft war ihrerseits neben weiteren Gesellschaften Anteilseignerin an der A GmbH. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten der GmbH einschließlich der Beteiligungsgesellschaften wurden Sanierungsmaßnahmen ergriffen, welche jedoch nicht zum Erfolg führten. Die GmbH sowie das gesamte Vermögen der A eG wurde daraufhin im Jahr 2011 an den Milchkonzern B veräußert. Die Genossenschaft firmierte in diesem Zusammenhang von A eG in C eG um.