Beschränkte Steuerpflicht; Dienstverhältnis bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen
BFH, Beschluß vom 23.09.1998 - Aktenzeichen I B 53/98
DRsp Nr. 1999/885
Beschränkte Steuerpflicht; Dienstverhältnis bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen
1. Die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2EStG setzt ein konkretes Dienstverhältnis zwischen dem ArbN und dem Kassenträger voraus.2. Die beschränkte Steuerpflicht in § 49 Abs. 1 Nr. 4EStG bei Zahlungen aus einer öffentlichen Kasse setzt nicht voraus, dass ein Dienstverhältnis zwischen dem ArbN und dem Kassenträger besteht (Anschluss an Senats-Urt. v. 13.08.1997 - I R 65/95, BStBl II 198, 21).