FG Düsseldorf - Urteil vom 20.03.2003
15 K 7099/00 K, F
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 ; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2f Satz 1 ; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2f Satz 2 ; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 6 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1388

Beschränkte Steuerpflicht; StMBG; Veräußerung; Inländischer Grundbesitz; Fiktiver Gewerbebetrieb; Einlagewert; AfA - Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht durch StMBG ab 1994 bei Veräußerung inländischen Grundbesitzes

FG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2003 - Aktenzeichen 15 K 7099/00 K, F

DRsp Nr. 2003/10339

Beschränkte Steuerpflicht; StMBG; Veräußerung; Inländischer Grundbesitz; Fiktiver Gewerbebetrieb; Einlagewert; AfA - Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht durch StMBG ab 1994 bei Veräußerung inländischen Grundbesitzes

Der Gewinn aus der Veräußerung eines im Jahre 1968 angeschafften inländischen Grundstücksanteils einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft ohne Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist aufgrund der erst durch das StMBG eingeführten Fiktion steuerbarer gewerblicher Einkünfte mit der Differenz zwischen dem Einlagewert zum 01.01.1994 und dem Veräußerungserlös zuzüglich der ab dem Jahre 1994 angefallenen AfA zu erfassen.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 ; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2f Satz 1 ; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2f Satz 2 ; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 6 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Höhe des Gewinns aus der Veräußerung inländischen Grundbesitzes.