LAG Düsseldorf, vom 15.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 431/18
ArbG Düsseldorf, vom 16.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 6868/17
Beschränkte Zulassung der Revision durch das LandesarbeitsgerichtBeschränkte Zulassung der Revision bei rechtlicher und tatsächlicher Selbstständigkeit des StreitstoffsÜberprüfung der beschränkten Revisionszulassung durch das RevisionsgerichtAnforderungen an eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren Urteilsbegründungen des Landesarbeitsgerichts
BAG, Beschluss vom 23.10.2019 - Aktenzeichen 8 AZN 636/19
DRsp Nr. 2019/16818
Beschränkte Zulassung der Revision durch das LandesarbeitsgerichtBeschränkte Zulassung der Revision bei rechtlicher und tatsächlicher Selbstständigkeit des StreitstoffsÜberprüfung der beschränkten Revisionszulassung durch das RevisionsgerichtAnforderungen an eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren Urteilsbegründungen des Landesarbeitsgerichts
Orientierungssätze:1. Die Zulassung der Revision kann nicht auf einzelne Rechtsfragen oder Anspruchselemente beschränkt werden. Grundsätzlich möglich ist dagegen die Beschränkung der Revisionszulassung auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs, der Gegenstand eines selbständig anfechtbaren Teil- oder Zwischenurteils sein oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte (Rn. 9).
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