I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr 1999 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist als Arzt freiberuflich tätig. Die Klägerin ist im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses angestellt. Daneben machte der Kläger Verluste aus mehreren Mitunternehmerschaften geltend. Die Eheleute hatten im Streitjahr 1999 vier Kinder, geboren 1991, 1992 und 1996. Für die Kinder erhielten sie Kindergeld in Höhe von insgesamt 13 800 DM.
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