Auf die Berufung der Klägerin wird das am 9. September 2019 an Verkündungs statt zugestellte Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Baden-Württemberg abgeändert.
Der Bescheid der Beklagten vom 19. Juni 2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 3. Dezember 2018 wird aufgehoben.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000 € festgesetzt.
I.
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