Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 7. Juli 2020, Az.
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 16. Dezember 2019 aufgelöst worden ist, sondern bis zum 27. Dezember 2019 fortbestanden hat.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 3.500,00 brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. Dezember 2019 zu zahlen.
3. 4. II. III.
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