Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) den Einkommensteuerbescheid 1991 und/oder den Verlustfeststellungsbescheid ändern muß und ob dabei die Höhe des Veräußerungsverlustes der Klägerin aus einer liquidierten GmbH, deren Gesellschafter-Geschäftsführerin die Klägerin war, zu erhöhen ist.
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