FG München - Urteil vom 28.09.2004
6 K 3820/03
Normen:
FGO § 40 Abs. 2 ;

Beschwer bei Zuteilungsbescheid; Zuteilung des Gewerbesteuermessbetrags 1987

FG München, Urteil vom 28.09.2004 - Aktenzeichen 6 K 3820/03

DRsp Nr. 2005/696

Beschwer bei Zuteilungsbescheid; Zuteilung des Gewerbesteuermessbetrags 1987

Greift ein Steuerpflichtiger einen Zuteilungsbescheid, durch den die Hebeberechtigung einer bestimmten Gemeinde festgelegt wird, mit der Begründung an, eine andere Gemeinde mit einem höheren Hebesatz sei hebeberechtigt, so fehlt es an der Beschwer (§ 40 Abs. 2 FGO). Eine Beschwer liegt auch nicht etwa deshalb vor, weil der Steuerpflichtige gegenüber der im Zuteilungsbescheid bestimmten Gemeinde Sicherheiten erbracht hat, nicht jedoch gegenüber der Gemeinde, die seiner Ansicht nach hebeberechtigt ist.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Zuteilungsbescheides.