Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten, ob die Klägerin durch die Adressatenfolge im Einkommensteuerbescheid 2013 in verfassungswidriger Weise wegen einer geschlechterbezogenen Diskriminierung beschwert ist.
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