1. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) bezeichnet sich als Betriebswirt und "Belastingadviseur". Seine von ihm selbst eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Finanzgerichts wegen Umsatzsteuer 1993 bis 1995 verwarf der Senat durch den Beschluß vom 9. August 1999 als unzulässig.
Mit einem Schreiben vom 14. September 1999 legte der Kläger --wiederum ohne Vertreter-- "weitere Beschwerde" gegen die vorbezeichnete Entscheidung ein. Dem Sinne nach führt er aus, der Bundesfinanzhof (BFH) hätte ihn auf Grund von Gemeinschaftsrecht als postulationsfähig zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde ansehen müssen.
Er begehrt die Aufhebung des Senatsbeschlusses vom 9. August 1999 und Vorlage der Sache an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|