Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 14.9.2020, die Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses betreffend, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 320.000 EUR festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um den Inhalt eines Testamentsvollstreckerzeugnisses.
Die Beteiligte zu 2 ist die Tochter des Erblassers, der Beteiligte zu 1 ist der ernannte Testamentsvollstrecker.
Der am XX.XX.1948 geborene Erblasser und seine Ehefrau errichteten am 2.11.2011 ein gemeinschaftliches Testament (Bl. 61 ff. im Band
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