Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 28.02.2022 gegen den Beschluss vom 24.01.2022 wird nach einem Geschäftswert von 60.000,00 € zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligte zu 1) ist eine vormals im Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2003 aufgelöst und am 15.10.2008 wegen Vermögenslosigkeit gemäß §
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