Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig - Berichterstatterin der 4. Kammer - vom 28. Juli 2023 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I. Die Klägerin wendet sich gegen eine Kostenrechnung des Verwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2022 über Gerichtskosten in Höhe von 266,00 Euro.
In dem zugrundeliegenden Klageverfahren () stellte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. Dezember 2022 das Verfahren nach Rücknahmeerklärung der Klägerin mit Schreiben vom 1. Dezember 2022 gemäß 92 Abs.
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