VG Würzburg, vom 29.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen W 4 K 20.90
Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts in einem baurechtlichen Verfahren
VGH Bayern, Beschluss vom 13.11.2020 - Aktenzeichen 9 C 20.2373
DRsp Nr. 2020/18235
Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts in einem baurechtlichen Verfahren
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Normenkette:
BayBO Art. 2 Abs. 2;
Gründe
Die von den Bevollmächtigten der Beklagten in eigenem Namen eingelegte Beschwerde, über die nach § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Berichterstatter als Einzelrichter entscheidet, ist gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG, § 68 Abs. 1GKG zulässig, aber unbegründet.
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