Die Beschwerde der Beklagten gegen den Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12. Juni 2019 -
I.
Der Kläger hatte von der Beklagten erstinstanzlich Auskunft über die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erlassenen Bescheide sowie Auskunft über eine Empfehlung des Rechenzentrums der Beklagten betreffend den Erlass dieser Bescheide begehrt. Das Verwaltungsgericht hat den Rechtsstreit in Bezug auf den ersten Gegenstand nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen eingestellt und die Beklagte in Bezug auf den zweiten unter Aufhebung des entgegenstehenden Bescheides zur Informationsgewährung verpflichtet. Ferner hat es die Beklagte unter Bezugnahme auf §
II.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|