Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 vom 25. Juni 2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts Duisburg - Registergericht - vom 3. Juni 2019 aufgehoben und das Registergericht angewiesen, das Löschungsverfahren durchzuführen.
Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren: 5.000,- €
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