I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wendet sich gegen ein Urteil, mit dem das Finanzgericht (FG) Hinzuschätzungen des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) zu seinen Einkünften als selbständiger EDV-Berater dem Grunde nach für rechtmäßig erachtet hat.
Das FA und das FG waren aufgrund verschiedener Indizien zu der Auffassung gekommen, dass der Kläger seine Honorare nicht vollständig erklärt habe. Die vereinbarten Honorare seien im Wege eines sogenannten Honorarsplittings zu einem --in der Steuererklärung nicht enthaltenen-- Teil über zwei zwischengeschaltete Firmen auf Schweizer Konten gezahlt worden, die dem Kläger zuzurechnen seien. Der Kläger stützt seine Beschwerde auf Abweichungen von der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie Verfahrensmängel.
II.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|