I. Die Beschwerde des Beklagten gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts Neubrandenburg vom 19.12.2018 wird als unzulässig verworfen.
II. Der Streitwertbeschluss des Landgerichts Neubrandenburg vom 19.12.2018 wird von Amts wegen abgeändert und dahingehend neu gefasst, dass der Streitwert auf bis zu 16.000,00 € bis zum 20.11.2018 und danach auf bis zu 22.000,00 € festgesetzt wird.
III. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
I. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist eine Streitwertfestsetzung für ein erstinstanzliches Klageverfahren.
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