Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung in dem Urteil der 6. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Lüneburg vom 11. April 2024 wird zurückgewiesen.
Die erstinstanzliche Wertfestsetzung wird von Amts wegen abgeändert und der Streitwert des Rechtsstreits in erster Instanz auf 1.900 Euro festgesetzt.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Prozessbevollmächtigte des Klägers wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts in erster Instanz, die sie als zu niedrig erachtet.
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