OLG Celle - Beschluss vom 05.09.2022
9 W 73/22
Normen:
HGB § 31 Abs. 2; HGB § 12 Abs. 1;
Fundstellen:
GmbHR 2022, 1258
MDR 2022, 1566
NZG 2023, 23
WM 2022, 1978
Vorinstanzen:
AG Walsrode, vom 10.05.2022
AG Walsrode, vom 23.06.2022

Beschwerde gegen die Verhängung eines ZwangsgeldesAnmeldung des Erlöschens einer Zweigniederlassung wegen Aufgabe des GewerbebetriebsLimited englischen Rechts

OLG Celle, Beschluss vom 05.09.2022 - Aktenzeichen 9 W 73/22

DRsp Nr. 2022/13352

Beschwerde gegen die Verhängung eines Zwangsgeldes Anmeldung des Erlöschens einer Zweigniederlassung wegen Aufgabe des Gewerbebetriebs Limited englischen Rechts

Der ein Zwangsgeld verhängende Beschluss des Amtsgerichts - Registergerichts - Walsrode vom 23. Juni 2022 und der zugrundeliegende Androhungsbeschluss vom 10. Mai 2022 werden auf die Rechtsmittel des Beschwerdeführers aus Rechtsgründen aufgehoben.

Normenkette:

HGB § 31 Abs. 2; HGB § 12 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Betroffene ist eine 2009 ausweislich des memorandum of association vom Beschwerdeführer als Alleingesellschafter und einziges Organ errichtete private limited by shares (im Folgenden: Limited) mit satzungsmäßigem Sitz und Eintragung im Companies House im Vereinigten Königreich. Die Gesellschaft hat ihren Verwaltungssitz zum frühest möglichen Zeitpunkt nach Gründung unter Errichtung einer deutschen Zweigniederlassung nach Deutschland verlegt (Bl. 166 f. d.A.) und ist mit der Zweigniederlassung seit April 2009 im deutschen Handelsregister (unter zweimaliger Verlegung des Sitzes der Zweigniederlassung) eingetragen.