OLG Karlsruhe - Beschluss vom 27.04.2022
1 W 71/21 (Wx)
Normen:
BGB § 29; GmbHG § 35 Abs. 1;
Fundstellen:
DB 2022, 2909
ZEV 2022, 711
ZEV 2022, 738
ZInsO 2023, 1261
Vorinstanzen:
AG Mannheim, vom 27.09.2021

Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Bestellung eines NotgeschäftsführersBegriff der führungslosen GesellschaftBeschränkter Aufgabenkreis eines Notgeschäftsführers

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.04.2022 - Aktenzeichen 1 W 71/21 (Wx)

DRsp Nr. 2022/15132

Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Bestellung eines Notgeschäftsführers Begriff der führungslosen Gesellschaft Beschränkter Aufgabenkreis eines Notgeschäftsführers

Tenor

1.

Auf Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mannheim - Registergericht - vom 27.09.2021, Az. HRB, wird dieser wie folgt abgeändert:

Der Antragsteller G. D. wird zum Geschäftsführer der Gesellschaft mit den Aufgabenkreisen

-

Änderung der Gesellschafterliste

-

Beantragung einer Nachlasspflegschaft

-

Einberufung einer Gesellschafterversammlung zur Bestellung eines Geschäftsführers

bestellt.

2.

Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

3.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

4.

Der Geschäftswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 60.000 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 29; GmbHG § 35 Abs. 1;

Gründe