Auf Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mannheim - Registergericht - vom 27.09.2021, Az.
Der Antragsteller G. D. wird zum Geschäftsführer der Gesellschaft mit den Aufgabenkreisen
-Änderung der Gesellschafterliste
-Beantragung einer Nachlasspflegschaft
-Einberufung einer Gesellschafterversammlung zur Bestellung eines Geschäftsführers
bestellt.
2.Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
4.Der Geschäftswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 60.000 EUR festgesetzt.
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