Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 25.11.2020 aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, die Eintragung gemäß dem Antrag vom 18.08.2020 vorzunehmen.
Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
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