OLG Brandenburg - Beschluss vom 23.03.2022
7 W 37/22
Normen:
BGB § 21;
Fundstellen:
MDR 2022, 774
NJW-RR 2022, 689
NZG 2022, 1067
Vorinstanzen:
AG Cottbus, vom 21.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 28 AR 41/21

Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrags in ein VereinsregisterAbgrenzung eines wirtschaftlichen von einem nicht wirtschaftlichen VereinAngebot marktgängiger Leistungen an VereinsmitgliederAnforderungen an einen Idealverein

OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.03.2022 - Aktenzeichen 7 W 37/22

DRsp Nr. 2022/7402

Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrags in ein Vereinsregister Abgrenzung eines wirtschaftlichen von einem nicht wirtschaftlichen Verein Angebot marktgängiger Leistungen an Vereinsmitglieder Anforderungen an einen Idealverein

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 21. Februar 2022 aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, über den Eintragungsantrag erneut zu entscheiden und dabei die in diesem Beschluss dargelegte Rechtsauffassung zu beachten.

Normenkette:

BGB § 21;

Gründe: