Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Waiblingen - Grundbuchamt - vom 08.08.2009 (WBN 029
Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Vormerkung zur Sicherung des bedingten Anspruchs auf Rückübertragung des Vertragsgegenstands (Urkunde des Notars ... in Ditzingen UR ...) mitsamt dem Abtretungsvermerk im Grundbuch einzutragen.
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