OLG Nürnberg - Beschluss vom 12.05.2021
12 W 502/21
Normen:
GmbHG § 46 Nr. 5; BGB § 130 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
AG Amberg, vom 20.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen HRB

Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines RegistergerichtsAmtsniederlegung eines GeschäftsführersRechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung

OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.05.2021 - Aktenzeichen 12 W 502/21

DRsp Nr. 2021/16009

Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Registergerichts Amtsniederlegung eines Geschäftsführers Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung

Tenor

1.

Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Amberg vom 20.01.2021 [Gz. HRB 6494 (Fall 4) ] wird zurückgewiesen.

2.

Der Beteiligte zu 3) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

4.

Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wird zugelassen.

Normenkette:

GmbHG § 46 Nr. 5; BGB § 130 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

1. Die Beteiligte zu 1) ist im Handelsregister des Amtsgerichts Amberg unter HRB 6494 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2, 43a Abs. 4 WPO unter Ausschluss von Handels- und Bankgeschäften.

Die Gesellschaft verfügt über ein Stammkapital von 32.750,00 €. Die aktuelle - am 23.07.2018 in den Registerordner aufgenommene - Gesellschafterliste der Beteiligten zu 1) weist folgende Gesellschafter auf:

Gesellschafter Nominalbetrag Nummer des Geschäftsanteils Gesamtbetrag der Geschäftsanteile Prozentuale Beteiligung
Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater K. 4.750,00 € 1 9.500,00 € 29,0076%
4.750,00 € 7