1. Die Beschwerde der Antragstellerin und Beschwerdeführerin vom 20.05.2021 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Bremen vom 17.05.2021 wird als unbegründet zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin und Beschwerdeführerin.
I.
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