Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Zwischenverfügungen des Amtsgerichts - Registergericht - Aurich vom 29.12.2017 und vom 05.02.2018 werden zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000,- € festgesetzt.
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