Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Ulm vom 3. April 2020, Az. 00 Ar 446/20, wird
aufgehoben.
2.Die Sache wird zur anderweiten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Registergericht - Ulm
zurückverwiesen.
I.
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