Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 11.04.2019 in Gestalt des Teilabhilfebeschlusses des Landgerichts Braunschweig vom 19.09.2019 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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