SG Nordhausen, - Vorinstanzaktenzeichen S 31 SF 292/16
Beschwerde gegen eine Vergütungsfestsetzung
LSG Thüringen, Beschluss vom 14.03.2019 - Aktenzeichen L 1 SF 1465/17 B
DRsp Nr. 2019/5386
Beschwerde gegen eine Vergütungsfestsetzung
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nordhausen vom 10. August 2017 wird zurückgewiesen. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.