Die Beschwerde des Beschwerdeführers und die Anschlussbeschwerde des Beschwerdegegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gotha vom 5. Februar 2019 (
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
I.
Streitig ist die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein beim Sozialgericht (SG) Gotha anhängig gewesenes Verfahren (S
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