Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 10.12.2020 wie folgt abgeändert:
Auf die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten der Kindesmutter wird der Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 09.11.2020 dahin abgeändert, dass die dem Verfahrensbevollmächtigten der Kindesmutter aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen auf 629,53 € festgesetzt werden.
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