Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Göttingen vom 06.12.2019 wird zurückgewiesen.
Der Streitwertbeschluss des Landgerichts Göttingen wird von Amts wegen abgeändert und der Streitwert auf 3.970,- € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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