Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) begehren die Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsanordnung, die der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) am 14. Januar 2000 erließ. Das Finanzgericht (FG) hat den Aussetzungsantrag abgelehnt und die Beschwerde gegen seinen Beschluss nicht zugelassen.
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