1. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 01.06.2022 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 29.06.2022, Az.
Der Beklagte wird verurteilt,
1. den Notar N. B., U.-straße ..., ...3 B., bzw. dessen Notarabwickler schriftlich anzuweisen,
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